Stalking

Was ist Stalking?

Der Begriff Stalking kommt aus der englischen Jagdsprache und bedeutet so viel wie „sich anpirschen“ oder „sich anschleichen“. Eine konkrete Übersetzung für diesen Begriff gibt es in der deutschen Sprache nicht.

Stalking beschreibt das willentliche und wiederholte (beharrliche) Nachstellen, Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. Hinzu kommt, dass diese Form von Gewalt häufig in Kombination mit körperlicher oder sexualisierter Gewalt ausgeübt wird und es sich immer um die übergriffige Ausübung von Macht und Dominanz handelt.

 

"Was ist Stalking?" in leichter und deutscher Gebärdensprache

Gerne machen wir an dieser Stelle auf das Projekt „Wege aus der Gewalt“, ein digitales Hilfeangebot für Frauen* mit und ohne Behinderung des Paritätischen in Bayern, aufmerksam. Dort finden sich Informationen zu “Was ist Stalking” in Gebärden- und leichter Sprache.

 

Was fällt unter “Stalking”?

Trigger-Warnung! (Es folgen explizite Benennungen)
  • Telefonanrufe
  • Herumtreiben in der Nähe des Opfers
  • Unwissentliches Fotografieren des Opfers
  • Unwissentliches Filmen des Opfers
  • Kontaktaufnahme über Dritte (Freunde, Familie, Nachbarn, Kollegen usw.)
  • Im Umfeld nachfragen (auch hier wieder Freunde, Familie, Nachbarn, Kollegen usw.)
  • Vor der Türe stehen
  • Briefe
  • Nachgehen
  • Körperliche Attacken
  • Verfolgen mit dem Auto
  • Nachrichten am Auto oder an der Wohnungstüre
  • Sachbeschädigungen
  • Eindringen in die Wohnung
  • Zuschicken von schockierenden/obszönen Gegenständen
  • Bestellen oder abbestellen von Waren
  • Ausspähen der Tagesabläufe und Gewohnheiten
  • Kontaktaufnahmen oder Ausspähen über soziale Netzwerke
  • Verleumdungen/Rufschädigung (häufig am Arbeitsplatz oder im direkten Umfeld)
  • Anzeigen bei Behörden (Jugendamt, Finanzamt, Polizei)

Auch der digitale Raum wird immer mehr genutzt:

  • E-Mails
  • SMS
  • Spionage Apps
  • Tracking-Software

Die Folgen von Stalking

Diese können gravierend sein. Sie reichen von körperlichen Symptomen bis hin zu Depressionen, Angststörungen oder Suizidgedanken.

„Angst um die eigene Sicherheit, das Gefühl der ständigen Beobachtung und allgegenwärtige Kontrolle prägen den Alltag der Betroffenen. Eventuell meiden sie bestimmte Alltagsorte oder auch bestimmte Kontakte. Manche Betroffene isolieren sich sozial sehr stark, um sich sicherer zu fühlen. Manche haben ein großes Misstrauen gegenüber anderen Menschen. Starke Gefühle von Hilflosigkeit, Schutzlosigkeit und Verzweiflung können auftreten.“ (Quelle bff)

Die durchschnittliche Stalkingdauer liegt bei 28 Monaten. Die Intensität verläuft unterschiedlich, dadurch lässt sich verstehen, wieso die Folgeschäden so divers wie wir Menschen sind.

Stalking ist ein Sammelbegriff für verschiedene, grenzüberschreitende Gewalthandlungen.

Stalking kann jede Frau* treffen

Es wird oft davon ausgegangen, dass Stalking meist nur berühmten Personen widerfährt. Dies ist ein Irrglaube.

Schätzungsweise 25% der über 15-Jährigen werden im Laufe ihres Lebens gestalkt.

80% der Betroffenen sind Frauen*. 75% der Stalking-Opfer kennen den Täter*.

  • Stalking-Erfahrungen 25% 25%
  • Anteil betroffener Frauen* 80% 80%
  • Täter* im Nahfeld des Opfers 75% 75%

Wie steht die Istanbul-Konvention dazu?

Am 1. Februar 2018 ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – die Istanbul-Konvention – in Deutschland in Kraft getreten.

Auch Stalking fällt unter den Gewaltbegriff der Konvention.

Diese umfasst nach Artikel 3 jede Form von geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können.

Frauen* sind unverhältnismäßig stark von Stalking betroffen (etwa 80%). Oftmals bewirkt das Verhalten erhebliche psychische oder körperliche Leiden wie Ängste, Depressionen, Schlafstörungen, Kopfschmerzen oder sogar Suizidgedanken, die zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung führen. Damit ist Stalking klar als geschlechtsspezifische Gewalt im Sinne der Istanbul-Konvention zu definieren.

Info-Box zur Strafbarkeit

Stalking (im Gesetz als Nachstellung bezeichnet) kann nach §238 StGB bestraft werden. Darüber hinaus können je nach Tatverhalten auch eine Reihe weiterer Straftatbestände erfüllt werden. Beispielsweise in Form der Beleidigung gemäß § 185 StGB oder der Bedrohung nach § 241 StGB.

Auch ist es gemäß §§ 1, 4 Gewaltschutzgesetz strafbar, wenn gegen eine Vollstreckbare Anordnung des Familiengerichts zum Schutz vor Nachstellung verstoßen wird. Dies kann zum Beispiel ein Näherungs- oder Kontaktverbot zur betroffenen Person sein.

Weiterführende Informationen und Tipps

Besonders hervorzuheben ist die App “NO STALK” vom Weißen Ring, die als eine Möglichkeit der Unterstützung zur Dokumentation von Stalking Vorfällen dienen kann.

Empfehlenswert ist auch die Broschüre zu “Stalking” des Landespräventionsrates und des niedersächsischen Justizministeriums.