Körperliche Gewalt

Körperliche oder physische Gewalt beschreibt die Gewaltanwendung gegen den Körper eines anderen Menschen, um diesen zu schädigen, zu verletzen oder gar zu töten.

Die körperliche Gewalt gegenüber Frauen* findet überproportional häufig im Rahmen häuslicher Gewalt, sprich durch den Partner*, statt. In der kriminalsta-tistischen Auswertung zur Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamtes wurde deutlich, dass im Jahre 2020 in Deutschland 146.655 Menschen Opfer von Partner-schaftsgewalt wurden. 119.164 davon waren weiblich*.

Bei deliktsspezifischer Betrachtung ist festzustellen, dass der größte Anteil der Opfer partnerschaftlicher Gewalt, gemessen an der Opfergesamtzahl der Polizeilichen Kriminalstatistik, in den einzelnen Straftatenbereichen, im Jahr 2020 auf Delikte der Freiheitsberaubung entfiel (Anteil bei den weiblichen Opfern 45,7 %, bei den männlichen 11,6 %), gefolgt von der Kategorie vorsätzliche einfache Körperverletzung (Anteil bei den weiblichen Opfern 41,6 %, bei den männlichen 8,3 %) sowie bei den weiblichen Opfern schwere Körperverletzung (Anteil bei den weiblichen Opfern 33,1 %, bei den männlichen 3,2 %). Der Anteil bei Mord und Totschlag (versucht und vollendet) lag bei den Frauen zwar niedriger als im Vorjahr (Anteil an allen weiblichen Opfern in diesem Deliktsbereich 35,2 %, bei den männlichen 6,1 %), bewegt sich aber nach wie vor auf einem beachtlichen Niveau.

An dieser Stelle ist anzumerken, dass diese Zahlen lediglich das Hellfeld widerspiegeln. Die Dunkelziffer liegt vermutlich um ein Vielfaches höher.

"Was ist körperliche Gewalt?" in leichter und deutscher Gebärdensprache

Gerne machen wir an dieser Stelle auf das Projekt „Wege aus der Gewalt“, ein digitales Hilfeangebot für Frauen* mit und ohne Behinderung des Paritätischen in Bayern, aufmerksam. Dort finden sich Informationen zu „Was ist körperliche Gewalt?“ in Gebärden- und leichter Sprache.

Fälle von vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung gegen Frauen* (2020)

Fälle von gefährlicher Körperverletzung gegen Frauen* (2020)

Fälle von Bedrohung, Stalking, Nötigung gegen Frauen* (2020)

Merkmale körperlicher Gewalt:

Trigger-Warnung! (Es folgen explizite Benennungen)

Unter körperlicher Gewalt fallen u.a.:

  • Treten
  • Schlagen (mit und/oder ohne Gegenstände)
  • Schubsen/ Stoßen/ Schütteln
  • Würgen
  • Beißen
  • Verbrennen/ Verbrühen
  • Fesseln/ Festhalten
  • Anspucken
  • Einsperren/ Aussperren
  • Mit Gegenständen oder Waffen verletzen, bedrohen oder bewerfen

“Bei dieser Form der Gewalt werden dem Opfer Schmerzen zugefügt, die meist durch Blutergüsse, Schnitte, Platzwunden, Knochenbrüche etc. sichtbar sind. Körperliche Gewalt kann aber nicht nur sichtbare Spuren hinterlassen, sondern auch psychische Folgen mit sich führen.” (Quelle)

Häufig sind Frauen* von wiederholter, körperlicher Gewalt im persönlichen Nahbereich betroffen (Siehe auch “Häusliche Gewalt”). Dies führt dazu, dass Gefühle von Ohnmacht, Scham und Angst entstehen. Viele Frauen* verheimlichen bzw. verschweigen, dass sie körperliche Gewalt erleben, versuchen die Verletzungen zu verstecken und suchen aus Scham Ausreden für sichtbare Verletzungen und Wunden.

Besonders hoch ist das Risiko, Opfer eines Femizides zu werden, wenn körperliche Gewalt ausgeübt wird. Denn die  Folgen körperlicher Gewalt sind neben den psychischen Folgen auch die körperlichen Verletzungen bzw. Schäden und gesundheitliche Folgeschäden.

Info-Box zur Strafbarkeit

Körperliche Gewalt kann verschiedene Straftatbestände erfüllen. In Betracht kommen unter anderem:

  • Körperverletzung nach § 223 StGB, wenn Betroffene körperlich misshandelt oder gesundheitlich geschädigt wurden
  • gefährliche Körperverletzung gemäß § 224, wenn die Körperverletzung beispielsweise mit mittels einer Waffe begangen wurde
  • oder schwere Körperverletzung nach § 226 StGB, wenn die verletzte Person durch die Körperverletzung z.B. ein Körperglied verliert beziehungsweise nicht mehr gebrauchen kann oder eine Behinderung erleidet.

Körperliche Gewalt kann sich insbesondere auch in Form von sexualisierter Gewalt darstellen. Diese wird je nach Tat von den §§ 174 fortfolgende StGB erfasst. Darunter fallen beispielsweise sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung gemäß § 177 StGB oder Sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176 StGB.