Häusliche Gewalt

Alle Menschen ganz gleich welchen Alters, sexueller Orientie-rung und Geschlechtsidentität, ob mit oder ohne Behinderung, aller sozialen Schichten und egal welcher Herkunft oder Glau-bensrichtung können häusliche Gewalt erleben. Frauen* sind jedoch überproportional häufiger von häuslicher Gewalt be-troffen als Männer*.

Häufig werden verschiedene Formen von Gewalt in Paarbezie-hungen (Beziehungen, Ehe, Lebenspartner:innenschaften) unter dem Begriff „häusliche Gewalt“ zusammengefasst. Die unterschied-lichen Formen können sich beispielsweise äußern in: physischer, sexualisierter, psychischer und/oder digitaler Gewalt, aber auch Zwang und Kontrolle können dazu gehören.

Häusliche Gewalt meint nicht nur die Gewalt in romantischen Paarbeziehungen, sondern beinhaltet u.a. auch die Gewalt innerhalb der Herkunftsfamilie (beispielsweise gegenüber Kindern). Kinder sind gleichwohl auch dann von häuslicher Gewalt betroffen, wenn die Gewalt nicht direkt an ihnen ausgeübt wird, sondern sie die Gewalt miterleben.

Es ist auch dann häusliche Gewalt, wenn die Gewalt außerhalb der gemeinsamen Wohnung ausgeübt wird oder wenn eine Trennung vollzogen wurde, ganz gleich wie lange diese zurückliegt.

"Was ist häusliche Gewalt?" in leichter und deutscher Gebärdensprache

Gerne machen wir an dieser Stelle auf das Projekt „Wege aus der Gewalt“, ein digitales Hilfeangebot für Frauen* mit und ohne Behinderung des Paritätischen in Bayern, aufmerksam. Dort finden sich Informationen zu „Was ist häusliche Gewalt?“ in Gebärden- und leichter Sprache.

 

Jeder Gewaltakt ist - ganz gleich ob bewusst oder unbewusst - immer ein Mittel zur Ausübung von Macht und Kontrolle!

Häusliche Gewalt kann sich in unterschiedlichen Dynamiken darstellen:

In manchen Beziehungen wird die Gewalt immer von der gleichen Person, wiederholt und über einen langen Zeitraum ausgeübt. Die Person, welche die Gewalt erlebt, empfindet dadurch häufig ein stetiges Gefühl von Angst und Ohnmacht.

In manchen Beziehungen können beide Personen zu unterschiedlichen Zeitpunkten Gewalt ausüben. Dann ist eine klare Unterscheidung zwischen ausübender und betroffener Person nicht möglich und das Gefühl von stetiger Angst wird nicht nur von einer Person erlebt.

Auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen, in denen Gewalt vorkommt, können beide Personen Gewalt erleben und ausüben. Das kann dazu führen, dass die Gewalt nicht als solche wahrgenommen wird und die Hemmschwelle, sich Hilfe zu holen, (zu) groß ist.

Das Erleben von häuslicher Gewalt ist für Frauen* meist komplex und bedrohlich und nach wie vor mit einer großen Scham besetzt. Zu dem Gefühl der Scham kommt häufig noch das Gefühl der Isolation, die Angst vor der Gewalt selbst und der Angst, die Kinder nicht schützen zu können. Nicht selten wird die Gewalt sogar als „normal“ empfunden, insbesondere, wenn sich die Gewaltdynamiken schon über einen längeren Zeitraum erstrecken. Eine Trennung ist für viele Frauen* häufig schwierig; aus verschiedenen und meist sehr individuellen Gründen. Dies könnten beispielsweise: ökonomische Abhängigkeiten, Reue-Phasen des Täters, Angst vor den Auswirkungen auf das Sorgerecht/ aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten, Angst vor unkontrollierter/zunehmender Gewalt bei einem Trennungsversuch etc. sein. Trennungen sind für Frauen* auch gleichzeitig das größte Risiko Opfer eines Tötungsdeliktes zu werden (Femizid).

Gewaltschutzgesetz

In Deutschland gilt seit 2002 das GeWSchG („Gewalt-schutzgesetz: Gesetz zur Verbesserung des zivilge-richtlichen Schutzes bei Gewalttaten“).

Dieses Gesetz regelt u.a. den Schutz für von häuslicher Gewalt betroffener Frauen*. Auf Grundlage dessen kann das Familiengericht dem Täter das Betreten der gemeinsamen Wohnung verboten und Näherungs- sowie Kontaktversuche untersagt werden. Der Täter kann aufgefordert werden, die gemeinsame Woh-nung der Betroffenen bis zu sechs Monate zu überlassen. Ganz gleich wer Eigentümer:in oder Hauptmieter:in der Wohnung/ des Hauses ist. Die Schutzanordnung kann sich auch auf das Um-gangsrecht für die Kinder auswirken, welches für den Täter eingeschränkt werden kann.

Info-Box zur Strafbarkeit

Häusliche Gewalt äußert sich durch viele unter-schiedliche Arten von physischer, sexualisierter und psychischer Gewalt. Daher kommt eine Großzahl von möglichen Straftatbeständen in Betracht.

Diese können vom Strafgesetzbuch erfasst sein, zum Beispiel:

  • Beleidigung gemäß § 185
  • Bedrohung gemäß § 241
  • Nötigung nach § 240
  • Freiheitsberaubung nach § 239
  • bis hin zur Körperverletzung gemäß der §§ 223 fortfolgende.

Außerdem fallen darunter sexualisierte Gewalt, wie beispielsweise sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung gemäß § 177 oder gar eine ver-suchte oder vollendete Tötung, also Mord nach §211 oder Totschlag nach § 212 Strafgesetzbuch.