Sexualisierte Gewalt

Aus Sicht der Betroffenen ist das Erleben von sexualisierter Gewalt nicht nur mit vielen Tabus verbunden, sondern stellt einen massiven Eingriff in den intimsten körperlichen Bereich dar und ist mit Ohnmacht, Schmerz und Traumata verbunden.

Täter* wissen meist genau, dass sie etwas tun, was man nicht tun darf und haben ein Interesse daran, sich selbst zu rechtfertigen (“Das war einvernehmlich!”), einzuschüchtern (“Wehe du verrätst etwas… niemand wird dir glauben!”) und im Zweifelsfall die Glaubwürdigkeit infrage zu stellen (“Lüge!”). Dabei handelt es sich um den Versuch, die Verantwortung an die betroffene Person abzugeben (Täter-Opfer-Umkehr).

Aus diesem Grund schweigen viele Betroffene, einige suchen Unterstützung in Beratung und Therapie, aber nur wenige nutzen Wege der Strafverfolgung. Denn lediglich etwas weniger als ein Fünftel führt zur Verurteilung des Täters*.

"Was ist sexualisierte Gewalt?" in leichter und deutscher Gebärden-sprache

Gerne machen wir an dieser Stelle auf das Projekt „Wege aus der Gewalt“, ein digitales Hilfeangebot für Frauen* mit und ohne Behinderung des Paritätischen in Bayern, aufmerksam. Dort finden sich Informationen zu „Was ist sexualisierte Gewalt?“ in Gebärden- und leichter Sprache.

Sexualisierte Gewalt beginnt in dem Moment, in dem die eigenen Grenzen verletzt und/oder übergangen werden und nicht erst dann, wenn gedroht oder mit körperlichem Einsatz vorgegangen wird.

Wir nutzen bewusst den Begriff “sexualisierte” und nicht “sexuelle” Gewalt, da es sich um eine extreme Form der Ausübung und Demonstration von Macht und Gewalt und nicht um Sexualität handelt.

Formen sexualisierter Gewalt

Trigger-Warnung! (Es folgen explizite Benennungen)

– Ungewolltes Berühren, Küssen und/oder Anfassen
– Sexuelles Belästigen und Bedrängen
– Drängen oder Zwingen zu jeglicher Form sexueller Handlungen
– Drängen oder Zwingen zum Anschauen von oder Mitwirken in pornografischen Handlungen
– Drohungen für den Fall, dass sich das Opfer nicht auf sexuelle Handlungen einließe

Info-Box zur Strafbarkeit

Das Strafgesetzbuch erfasst sexualisierte Gewalt als Straf-taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den § 174 bis 184 j.

Darunter fallen beispielsweise sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176 StGB oder sexuelle Übergriffe/ sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung gemäß § 177 StGB.

Seit der Gesetzesänderung  2016 soll ein „Nein“ endlich aus-reichen, um bei entsprechender Handlung eine Strafbarkeit nach § 177 StGB zu begründen.

In Kürze wird auch das unerlaubte Fotografieren unter den Rock bzw. des Intimbereichs (sogenanntes Upskirting) nach §184k StGB eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbe-stimmung darstellen.

Sexuelle Belästigung

In einer EU-weiten Erhebung zu “Gewalt gegen Frauen” wurde 2014 festgestellt, dass sexuelle Belästigung eine weit verbreitete und häufige Erfahrung für viele Frauen* in der EU ist.

Beispielsweise wurde jede fünfte Frau* seit ihrem 15. Lebensjahr sexuell belästigt, sprich ungewollt berührt, umarmt oder geküsst. 6 % aller Frauen* ist diese Art der Belästigung mindestens sechs Mal seit dem Alter von 15 Jahren widerfahren.

Von den Frauen, die seit dem 15. Lebensjahr mindestens einmal sexuell belästigt worden sind, gaben 32 % einen Kollegen*, Vorgesetzten* oder Kunden* als Täter* an.

Quelle Bild: Koordinierungsstelle 2020

Rape Culture: Vergewaltigungskultur im Kontext sexualisierter Gewalt

“Rape Culture” beschreibt eine “Kultur” bzw. Gesellschaft, in der alle Formen der sexualisierten Gewalt weit verbreitet und weitestgehend toleriert und geduldet werden. Die Verantwortung wird in der Regel vollständig der betroffenen Person übertragen (mittels “victim-blaming” und “slut-shaming”). Dies er-folgt, indem Frauen* dazu geraten wird, beson-ders vorsichtig bei der Wahl der Kleidung und ihres Verhaltens zu sein.

Im feministischen Diskurs verweist die Auseinander-setzung mit “rape culture” darauf, dass sexualisierte Gewalt nicht nur die Erfahrung eines Individuums ist, sondern durch eine Vielzahl von Faktoren gesell-schaftlich begünstigt werden kann .

Das Spektrum sexualiserter Gewalt im Kontext von “rape culture” kann als sich zuspitzende Dynamik verstanden werden (siehe Grafik rechts). So ebnen normalisierende Handlungen wie z.B. sexistische oder verharmlosende Witze, Objektifizierungen, “slut-shaming” und übergrif-figes Verhalten den Boden für die Ausübung von sexualisierten und körperlichen Übergriffen, welche im schlimmsten Falle im Femizid oder der Gruppen-Vergewaltigung enden können.

Trigger-Warnung! (Es folgen explizite Benennungen)

“Be a Lady They Said”

Die U.S.-amerikanische Schauspielerin Cynthia Nixon hat Anfang 2020 ein Video veröffentlicht, in dem sie die widersprüchlichen Ver-haltensmuster anprangert, die für Frauen* aufgestellt werden. In den Zwischensequenzen werden Szenen gezeigt, in denen diese Themen verbildlicht werden: die objektifizierte und sexualisierte Darstellung von Frauen*, welche Beispiele für “rape culture” sind.

Ihre Intention? “Weil jede Frau in ihrem Leben mit Sicherheit mindestens einen dieser Sätze gelesen, gehört oder gesagt bekommen hat.” (Cynthia Nixon, 2020)