Stellungnahme
Zur Anzeigepflicht eines geplanten sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen
Der Entschließungsantrag von SPD und CDU vom 22.06.2020 sieht vor, dass sich die niedersächsische Landesregierung gegenüber dem Bund für die Strafbarkeit bei Nichtanzeige eines geplanten sexuellen Missbrauchs von Kindern einsetzt. Das Unterlassen einer solchen Anzeige solle unter den Tatbestand des § 138 StGB gefasst werden. Hintergrund der angestrebten Gesetzesänderung sind die medial bekannt gewordenen Missbrauchsfälle mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche besser als bisher vor sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt zu schützen.
Die Koordinierungsstelle der nds. Frauen- und Mädchenberatungsstellen gegen Gewalt und der gleichnamige Verbund sprechen sich gegen eine Anzeigepflicht gemäß § 138 StGB aus.